Freifunk-Initiativen als gemeinnützig einstufen

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/
Landtag Februar 2017
19. Wahlperiode

ENTWURF 27.01.2017

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD

Die Möglichkeit, an vielen verschiedenen Plätzen und Orten freien Internetzugang per WLAN zu erhalten, ist in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Dies ist deshalb richtig und notwendig, weil der Zugang zum Internet inzwischen in unserer Gesellschaft in vielen Situationen von hoher Bedeutung ist.

Ein wichtiger Partner bei der Möglichmachung freier Internetzugänge im öffentlichen Raum sind die auf Gemeinnützigkeit und privaten Engagement beruhenden Freifunk-Initiativen, die auch im Land Bremen aktiv sind und deren Entwicklung an allen Stellen Bremens schnell voranschreitet, wie zuletzt die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der SPD gezeigt hat (Drs. 19/671). Viele in Freifunk-Initiativen engagierte Menschen stellen unter großem persönlichem und finanziellem Einsatz freie WLAN-Netze zur Verfügung. Ihre uneigennützige Arbeit trägt nicht nur zum Ausbau einer modernen Infrastruktur bei, sondern fördert darüber hinaus auch die Medienkompetenz in der Gesellschaft und trägt zum gemeinschaftlichen Aufbau lokaler Bürgernetze und nachbarschaftlicher Beziehungen bei.

Diese zeitgemäße Form gesellschaftlichen Engagements von Ehrenamtlichen, für deren Unterstützung sich die Bremische Bürgerschaft (Landtag) bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt hat (Drs. 18/1506), muss als gemeinnützig anerkannt und durch eine steuerliche Begünstigung von Spenden gewürdigt werden – ebenso wie traditionelle Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Kürzlich erteilte das Bundesfinanzministerium den Hoffnungen der Freifunkerinnen und Freifunker auf generelle Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit eine Absage.

Nach derzeitiger Rechtslage könnten Freifunkvereine nicht als gemeinnützig eingeordnet werden und daher beispielsweise auch keine Spendenquittungen ausstellen. Die geltende Rechtslage ist hier nicht mehr zeitgemäß, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen im Januar 2017 eine entsprechende Bundesratsinitiative zur umfassenden Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen und zur Änderung der entsprechenden Abgabenordnung angekündigt hat.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) erkennt das ehrenamtliche Engagement von Freifunk-Initiativen an und fordert den Senat auf, sich der Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur umfassenden Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen anzuschließen.

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD