Entscheidung über die Nutzung von W-LAN den Schulen freistellen

Neue entwicklung bei den Grünen

Jetzt also doch – die Nutzung von W-LAN hat der Koalitionspartner vor einigen Monaten noch abgelehnt. Die Strahlung.

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/
Landtag 30. Mai 2013
18. Wahlperiode

ENTWURF

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Entscheidung über die Nutzung von W-LAN den Schulen freistellen

In den vergangenen Jahren haben Funknetzwerke eine starke Verbreitung gefunden. Drahtlose Internet-Netzwerke (W-LAN) erleichtern die Nutzung mobiler Endgeräte. Die weite Verbreitung und Streuung mobiler Endgeräte quer durch alle sozialen Milieus beinhaltet die Chance und Verpflichtung, das Internet als wichtigen Schlüssel zur gleichberechtigen Teilhabe an Bildung, Wissen, Medien und Kultur zu nutzen und auch die ent-sprechenden pädagogischen Möglichkeiten zu entwickeln.

Im Alltag nutzen Kinder und Jugendliche selbstverständlich die sozialen Netzwerke, Informationsangebote und andere Anwendungen im Internet mit Hilfe von Smartphones und Tablet-PCs vielfach über W-LAN, das in der Regel finanziell weitaus günstiger – oft kostenlos – und auch strah-lungsärmer ist als Mobilfunk-Verbindungen. An Schulen werden die Möglichkeiten für den Unterricht, die sich aus der Nutzung mobiler Endgeräte und des W-LANs ergeben, intensiv diskutiert.

Vielfach sind pädagogisch begründete und konzeptionell weit entwickelte Unterrichtskonzepte erarbeitet worden, die die Nutzung von W-LAN als Voraus-setzung haben bzw. dadurch deutlich erleichtert würden. Insbesondere in Bremerhaven gibt es mit solchen Konzepten in Verbindung mit W-LAN bereits gute und weitreichende Entwicklungen und Erfahrungen.

In den Schulen gilt es abzuwägen, wie W-LAN unter Einbeziehung medienpädagogischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher, sozialer und inhaltlicher Faktoren verantwortungsvoll genutzt werden kann. Es besteht bereits ein technisch einheitliches Modell zur Nutzung von W-LAN an Schulen, das von diesen als Angebot genutzt werden kann und bei Interesse dann jeweils zur Hälfte von der Schulbehörde und der jeweiligen Schule finanziert wird.

Die Schulen sollen nunmehr die Möglichkeit bekommen, in Entscheidungen ihrer jeweiligen Schulgremien selbst darüber zu befinden, ob und in welchem Umfang die Nutzung von W-LAN unter Abwägung aller Chancen und Schwierigkeiten an ihrer Schule sinnvoll erscheint. Dabei sollten sie sich je nach Jahrgangsstufe, sozialen Kriterien und des pädagogischen Konzepts frei für oder gegen die grundsätzliche oder zeitlich oder nach Räumlichkeiten eingeschränkte Nutzung von W-LAN entscheiden können.

Der bisher definierte Vorrang der Nutzung von kabelgebundenen Datennetzen in fest eingerichteten PC-Klassenräumen mit oft veralteter Hard- und Software muss abgelöst werden können von sicher installierten und verantwortungsvoll betriebenen Access-Points („drahtlose Zugangspunkte“). Mit Hilfe von passwortgeschützten W-LAN-Zugängen können Schülerinnen und Schüler dann am – eigenen oder geliehenen – mo-bilen Endgerät arbeiten und Medienkompetenz im Netz entwickeln.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  • Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sicherzustellen, dass jede Schule in Bremen und Bremerhaven frei über die generelle oder eine von ihr definierte eingeschränkte Nutzung von W-LAN und die Schaffung und Nutzung entsprechender Access-Points entscheiden kann.

    Voraussetzung ist hierbei ein Beschluss ihrer Schulkonferenz, die Übernahme der entstehenden Kosten und die Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung der Medienkompetenz und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Endgeräten. Dies beinhaltet grundsätzlich einen Verzicht auf den bisher praktizierten generellen Vorrang von kabelgebundenen Datennetzen an den Schulen.

Sülmez Dogan, Carsten Werner, Mustafa Öztürk, Dr. Matthias Güldner
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN