Freifunk – Freie Netze von Bürgern in Eigenregie

Störerhaftung behindert Innovationen

Wir fragen den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, ob Aktivitäten der Initiative Freifunk in Bremen existieren?
  2. Wie bewertet der Senat Freifunk nicht-kommerzielle Initiativen für freie Funknetzwerke?
  3. Sieht der Senat Möglichkeiten zur Unterstützung solcher Freifunk in Bremen wie zum Beispiel im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Antwort des Senats März 2013

Zu Frage 1

Freifunk-Initiativen verstehen sich als Teil einer weltweiten, nicht kommerziellen Bewegung für freie lokale Funknetzwerke zur Nutzung insbesondere von freier Software und freien Infrastrukturen. Im Rahmen der deutschsprachigen Freifunk-Initiativen besteht ein Webportal unter der Adresse www.freifunk.net, das eine Auflistung registrierter lokaler Freifunk-Initiativen und -Netze enthält.

Für das Bundesland Bremen werden die Netze „Freifunk Bremerhaven“ als inaktiv sowie „Bremer Piratenfunk“ als im Aufbau gelistet. Weiterhin besteht im Freifunk-Portal die Möglichkeit, sich eingetragene Freifunker und Freifunkerinnen pro Bundesland anzeigen zu lassen. Eine Abfrage ergab hierbei drei eingetragene Freifunkerinnen und Freifunker in Bremerhaven sowie 38 Freifunkerinnen und Freifunker in Bremen.

Zu Frage 2

Grundsätzlich begrüßt der Senat Initiativen, die unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze der Förderung lokaler Sozial-, Kommunikations- und Informationsstrukturen dienen und potenziellen Gefahren einer digitalen Spaltung entgegenwirken können.

Zu Frage 3

Für Freifunk-Initiativen bestehen insbesondere rechtliche Haftungsrisiken im Bereich der sogenannten Störerhaftung. Voraussetzung für eine auch vom Senat gewünschte, rechtlich sichere Nutzung der Potenziale drahtloser nicht kommerzieller Funknetze ist daher insbesondere eine Änderung beziehungsweise eine Anpassung der bestehenden unklaren Rechtslage. Der Senat hatte hierzu bereits im Oktober 2012 einen diesbezüglichen Entschließungsantrag zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke im Bundesrat unterstützt.

Aktuell will die Initiative „Freifunk Rheinland“ gerichtlich mit dem Ziel, eine eindeutige Rechtssicherheit in Bezug auf die Störerhaftung zu erhalten, vorgehen. – Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Hamann (SPD): Erst einmal vielen Dank für die Auskunft, Herr Staatsrat, der ich eine positive Grundstimmung entnehme, das gefällt mir! Die Frage, die ich an dieser Stelle noch habe, lautet: Wenn es jetzt eine Initiative gäbe, die das in Bremen analog zu der Situation in Berlin, die ja trotz dieser Unklarheit gemacht worden ist, aktuell anstoßen würde, kann ich davon ausgehen, dass der Senat sie positiv unterstützen wird?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Professor Stauch: Es geht dann immer darum, womit man eine solche Initiative unterstützt. In Berlin ist eine solche Initiative zum Beispiel durch das Zurverfügungstellen von Hausdächern unterstützt worden. Es ist denkbar, dass man das macht, wobei natürlich die Haftungsrisiken abgewogen werden müssen. Im Moment gibt es noch erhebliche rechtliche Haftungsrisiken, die im Prinzip geklärt werden müssen.

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