Befürwortet der Innensenator immer noch die Vorratsdatenspeicherung?

„Hamburger Erklärung“ der SPD-Innenminister und -senatoren

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde (Landtag) die folgende Anfrage an den Senat gerichtet:

  1. Wie bewertet der Senat die Beschlüsse und Forderungen, die von den SPD-Innenministern und -Senatoren in der „Hamburger Erklärung“ (5. April 2013) und der „Berliner Erklärung“ (10. April 2014) hinsichtlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung formuliert worden sind?
  2. Hat sich Innensenator Ulrich Mäurer gegen die Passagen der Hamburger beziehungsweise Berliner Erklärung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und wenn ja, wieso wird dies – anders als im Falle des schleswig-holsteinischen Innenministers – nicht deutlich kenntlich gemacht?
  3. Fühlen sich alle zuständigen Senatsmitglieder noch an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebunden, wonach sich Bremen „gegen die Wiedereinführung der […] Vorratsdatenspeicherung“ positioniert, und wenn ja, wird sich der Senat öffentlich von der Berliner Erklärung distanzieren?

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat die folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Senator für Inneres und Sport hat an dem besagten Treffen nicht teilgenommen. Der Senat bewertet im Übrigen keine Koordinierungstreffen im Vorfeld von Fachministerkonferenzen.

Der Senat wird im Bundesrat keinem europäischen oder nationalen Regelungsvorschlag zur Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zustimmen.