Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke

Überarbeitung des Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der SPD

Am 13. Dezember 2006 wurde die Behindertenrechtskonvention (BRK) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) mit großer Mehrheit beschlossen. Deutschland gehörte 2007 zu den Erstunterzeichnerstaaten. Im Dezember 2008 wurde sie im Bundestag und Bundesrat gemeinsam ratifiziert und damit zum verbindlichen Bundesrecht und mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der UN am 26. Februar 2009 völkerrechtlich verbindlich. Die Konvention sichert Menschen mit Behinderungen den Schutz vor Diskriminierung zu und verbietet es, Menschen allein aufgrund ihrer Behinderung die Freiheit zu entziehen oder zur Behandlung zu zwingen.

Voraussetzung der UN-Behindertenkonvention ist zusätzlich, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind. Des Weiteren müssen sie von möglichst kurzer Dauer sein und einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder eine gerichtliche Stelle unterliegen. Die Freiheit darf nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen werden und jede Freiheitsentziehung muss im Einklang mit dem Gesetz erfolgen.

Psychiatrie-Betroffene kritisieren, dass das Bremische Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) die Richtlinien der Konvention nicht ausreichend einhält und fordern eine Reform. Inzwischen liegen wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu
medikamentöser Zwangsbehandlung psychiatrischer Patienten vor. Wir möchten, dass Bremen seine Vorreiterrolle in der Umsetzung der Konvention (wie bereits im Bereich der inklusiven Schule) beibehält und die Stärkung von PatientInnenrechten weiter vorantreibt.

Wir fordern den Senat auf:

  1. die Vereinbarkeit des Bremischen PsychKG mit der internationalen UNBehindertenrechtskonvention zu überprüfen und zu bewerten;
  2. die Bedeutung der einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie die Forderungen von Betroffenen, die sich u.a. für strengere Vorschriften für Zwangsbehandlungen und –Medikationen, für mehr Aufklärung über Nebenwirkungen und für einen besseren Schutz der Privatsphäre von Psychiatrie-PatientInnen einsetzen bezüglich des Novellierungsbedarfs des Bremischen PsychKG zu bewerten;
  3. innerhalb der kommenden drei Monate der Bremischen Bürgerschaft über den gegebenenfalls vorhandenen Novellierungsbedarfs des Bremischen Psych KG zu berichten und der Bürgerschaft entsprechende Änderungen vorzuschlagen.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dirk Schmidtmann, Dr. Matthias Güldner
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Winfried Brumma, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD