Rede: Standorte von Überwachungskameras veröffentlichen

Stadtbürgerschaft – 46. Sitzung, 7.12.2010

Antrag dazu: Standorte von Überwachungskameras veröffentlichen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, den wir Ihnen als Regierungskoalition vorlegen, Standorte von Überwachungskameras veröffentlichen, ist eine Idee, die wir Anfang des Jahres entwickelt haben. Videoüberwachung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Videoüberwachung ist deshalb mit Problemen behaftet, weil in erster Linie Leute überwacht werden, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Videoüberwachung ist aber auch ein Baustein der Kriminalprävention, und deswegen ist sie in vernünftigen Grenzen auch für uns in Ordnung. Beispiele haben wir davon genug: Es gibt zum Beispiel Überwachungsanlagen in den Fahrzeugen der BSAG, Überwachungsanlagen im Taxigewerbe, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen zu schützen, und auch an öffentlichen Plätzen.

Wichtig gerade bei der Überwachung von öffentlichen Plätzen ist für uns ozialdemokraten die Transparenz des Verfahrens, so wird hier in Bremen auf die Standorte dieser Kameras hingewiesen. Das alles reicht uns aber nicht. Wir möchten gern analog zu Hannover als Beispiel auch noch ein internetgestütztes Verzeichnis haben, wo alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nachsehen können, wo welche Anlagen stehen, um sich davon ein Bild zu machen. Daraus ergeben sich für uns drei Forderungen. Erste Forderung: In Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit möge der Senat bitte ein solches internetgestütztes Kataster, eine solche Internetseite mit Fotos von den Anlagen aufbauen. Es sollen dort aber keine Livebilder erscheinen, sondern die Anlagen sollen nur dargestellt werden. Es ist darauf Hinzuweisen, nach welchen gesetzlichen Grundlagen das gemacht wird und zum Beispiel auch auf die Speicherfristen dieser Aufnahmen.

Zweitens, wenn man schon einmal dabei ist, sich diese Anlagen anzuschauen, ist zu überprüfen, ob die Anlagen auch noch den aktuellen Standards genügen, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, ob nicht zum Beispiel eine Kamera, wie es gerade in Hannover geschehen ist, in ein Privathaus hineinschauen kann. Das kann dabei dann gleich mitgemacht werden.

Der dritte Punkt des Antrags ist etwas schwieriger umzusetzen, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Dort geht es um die Aufstellung von privaten Anlagen. Der Senat möge einmal prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auch darüber ein Verzeichnis herzustellen, auch hier Öffentlichkeit herzustellen, wo im Stadtgebiet private Anlagen installiert sind. Auch hier ist für uns wichtig: Es geht nicht darum, Leute zu bestrafen, sondern es geht darum, Transparenz herzustellen, Öffentlichkeit herzustellen und für das Thema zu sensibilisieren.

Zum Abschluss: Wir hatten gesagt, als Beispiel möge Hannover gelten. In Hannover gibt es ein solches Verzeichnis, was die Hannoveraner aber nicht machen, ist, mittels Schildern auf die Anlagen hinzuweisen. Dort, gerade aktuell in der Diskussion, gibt es eine Klage eines Bürgers gegen eine solche Anlage. Entweder – so die Forderung – mögen die Anlage abgebaut oder entsprechende Schilder aufgebaut werden. So etwas möchten wir in Bremen nicht haben. Wir möchten in Bremen beides haben, damit alle zufrieden sind. – Vielen Dank!