Parlamentsticker Januar 2009 (Stadtbürgerschaft)

Dienstag, 20. Januar 2009

Aus der Sitzung der Stadtbürgerschaft

+ + + Polizeiverordnung für Waffenverbotszone + + +

In der Deputation für Inneres wurde bereits im September 2008 die Polizeiverordnung das „Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen“ einstimmig verabschiedet, heute beschloss das Parlament die Änderungen des Bremischen Polizeigesetzes, die notwendig geworden sind, um die sog. Disko-Meile in den Abgrenzungen der Straßenzüge Breitenweg, Schillerstraße, Birkenstraße und die Bürgermeister-Smidt-Str. unter Einbeziehung des Bahnhofsvorplatzes als Waffenverbotszone auszuweisen. „Bremen ist hiermit nach Hamburg erst die zweite Stadt, die von der Möglichkeit des in 2007 geänderten Waffenrechts Gebrauch macht“, so der innenpolitische Sprecher der SPD, Björn Tschöpe, der noch einmal deutlich machte: „Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer und andere gefährliche Gegenstände sind keine Utensilien, welche zu einem gemütlichen Kneipenbummel dazugehören.“ Das Verbot dieser Gegenstände auf der Disko-Meile liegt deshalb auf der Hand – eine waffenfreie Stadt ist erklärtes politisches Ziel der rot-grünen Koalition. Mit Nachdruck werde sich die SPD deshalb dafür einsetzen, dass schon die nächste Osterwiese in Bremen eine waffenfreie Zone ist. Die Möglichkeiten sind jedoch weiterhin eingeschränkt – dafür sorgt das immer noch zu liberale Waffenrecht des Bundes. „Weitere Zonen sollten, soweit zulässig, auch auf dem Vegesacker Bahnhofsplatz und im Stadionumfeld geschaffen werden“, erklärte Tschöpe. Zum nächsten Schuljahr wird der Senat die landesgesetzlich bestehende Möglichkeit nutzen, um Waffen und gefährliche Gegenstände an Schulen zu ächten. Ein gutes Signal für Bremen, meint Tschöpe, da es kein Bürgerrecht zum Führen von Waffen gibt. Waffen und gefährliche Gegenstände aber seien geeignet, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Frage zu stellen. „Es gibt wenige Gründe in unserer Stadt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände führen zu dürfen, aber viele Gründe diese zu verbieten. Lassen sie uns die hierfür bestehenden Möglichkeiten ergreifen“, forderte Tschöpe die Parlamentarier auf.

+ + + Kulturelle Kinder- und Jugendprojekte + + +

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Baustein der kulturellen Nachwuchsförderung. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in besonders benachteiligter Lebenssituation ist dabei von besonderer Bedeutung. Vorrangig böten sich hierfür durch ihren besonderen Förderaspekt künstlerische Bildungsangebote und deren authentische Vermittlung durch Künstlerinnen und Künstler, so der Senat in seiner Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion. Aber auch bei der Projektvermittlung, würden kulturelle Kinder- und Jugendprojekte berücksichtigt. Hierbei sind besonders solche Projekte hervorzuheben, die modellhaft für eine zukunftsfähige ästhetische Bildungsarbeit entwickelt werden. Gemeint sind damit sich gegenseitig ergänzende Ansätze der Zielgruppenarbeit, der Stadtteilorientierung, der stadtweiten Vernetzung und der Bildungsarbeit der großen Kulturinstitutionen. An guten Beispielen hierfür mangele es nicht. Ob „Kultur vor Ort“ oder die Quartier gGmbH, die künstlerische Bildungsarbeit der Deutschen Kammerphilharmonie, die Musikwerkstatt der Bremer Philharmoniker oder die kulturpädagogische Arbeit der Kunsthalle und des Bremer Theaters mit dem MOKS. Bremen hat eine ganze Reihe von Kultureinrichtungen, die hervorragende Bildungsarbeit leisten. Nicht zuletzt durch das wachsende Renommee der Kinder- und Jugendkulturprojekte in Bremen gelinge es immer häufiger, private Partner für die Förderung solcher Projekte zu gewinnen, erklärte der Senat.