Missbräuchliche Datenabfrage auch in Bremen?

Schwere Datenschutzverstöße in Brandenburg

Aktualisierung

Die Antwort des Senats auf unsere Anfrage „Missbräuchliche Datenabfrage auch in Bremen“ ist jetzt da.

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/ Landtag 18. Wahlperiode

In verschiedenen Bundesländern wie beispielsweise Brandenburg wurden Fälle bekannt, in denen Finanzbeamte ohne Zuständigkeit auf Steuerdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugegriffen haben. Aus reiner Neugier wurden die Einkommensverhältnisse von Nachbarn, Bekannten oder Verwandten eingesehen, oder der Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung abgefragt.

Der Schutz von personenbezogenen Daten muss innerhalb der Verwaltung gewährleistet sein. Dies gilt nicht nur im Bereich Steuern, sondern auch wenn es auch um polizeiliche oder für die Verfolgung von Straftaten relevante Daten geht. Der Personenkreis mit Zugriffsberechtigung auf solche personenbezogene Daten muss sich auf jene beschränken, die die Daten unbedingt zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt entsprechend Zugriffsregelungen vor.

Wir fragen den Senat:

  1. Sind im Land Bremen Fälle der Verletzung des Steuergeheimnisses durch Finanzbeamte bekannt?
  2. Wie wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf Steuerdaten haben?
  3. Wie bewertet der Senat eine umfassende Überprüfung der Finanzämter im Land nach dem Vorbild Brandenburgs?
  4. Wie groß ist der Personenkreis, der jeweils Zugriff auf polizeiliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern hat? Wie wird der Zugriff auf personenbezogene Daten protokolliert?
  5. Wie groß ist der Personenkreis, der jeweils Zugriff auf für die Verfolgung von Straftaten relevanten Daten bei der Staatsanwaltschaft hat? Werden Zugriffe auf personenbezogene Daten protokolliert?

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD