Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung

Plant der Senat die Beauftragung von Cloud-Dienstleistern?

Landtag 18. Wahlperiode

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Cloud Computing ist ein Modell zur Bereitstellung von IT- Dienstleistungen. Auf Anforderung kann über Internetdienste der Zugriff auf einen gemeinsamen Pool von IT-Ressourcen wie Netzwerke, Server, Speichersysteme und Anwendungen (Programme) ermöglicht werden. Dienstleistungsanbieter von Cloud-Lösungen versprechen damit eine schnelle, kostengünstige und unkomplizierte Bereitstellung von IT-Lösungen.

Organisationen, die Cloud-Löungen nutzen, sind selbst also nicht oder nur zum Teil mit der Verwaltung der IT-Ressourcen beschäftigt und somit abhängig von einem externen Dienstleister. Die öffentliche Verwaltung hat einen besonderen Schutzauftrag für die Verarbeitung von Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Nutzung externer IT-Dienstleister in der öffentlichen Verwaltung ist also genau zu prüfen; der Fall CSC aus dem Jahr 2014 macht dies in besonderem Maße deutlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Greifen der Senat und/oder Dataport als der zentrale IT-Dienstleister Bremens auf externe Cloud-Dienste zurück?
  2. Welche IT-Dienstleistungen könnten im Auftrag des Senats und/oder Dataports potenziell durch externe Dienstleister erbracht werden?
  3. Planen der Senat und/oder in bestimmten Bereichen zukünftige kommerzielle Cloud Services zu nutzen?
  4. Sind dem Senat Beispiele anderer Bundesländer oder Kommunen bekannt, die kommerzielle Cloud Services nutzen?
  5. Wie kann in kommerziellen Cloud Services der Datenschutz sichergestellt werden?
  6. Werden bei der Nutzung von Cloud Services durch den Senat und/oder Dataport Datenschutzbehörden beteiligt?
  7. Entstehen bei der Nutzung kommerzieller Cloud Services aus der Sicht des Senats ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Cloud-Anbieter?
  8. Befürchtet der Senat ein Verlust an eigener IT-Kompetenz, falls auf externe Dienstleister zurückgegriffen wird?
  9. Sind dem Senat Beispiele für Cloud Services in Deutschland und Europa bekannt, die von der öffentlichen Hand selbst oder in Zusammenarbeit mit privaten Partnern eingerichtet worden („Governmental Clouds“)? Falls ja, welche?
  10. Strebt der Senat die Einrichtung einer „Governmental Cloud“ in Zusammenarbeit mit dem Bund und/oder anderen Bundesländern an?
  11. Liegen dem Senat Studien und/oder Kostenschätzungen hinsichtlich des Aufbaus einer „Governmental Cloud“ vor?

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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