Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Betriebliche Datenschutzbeauftragte“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Reinken, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Hamann!

Abg. Hamann (SPD): Wir fragen den Senat:

  • Erstens: Wie bewertet der Senat die Rolle der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen?
  • Zweitens: Wie hoch schätzt der Senat den Anteil der Unternehmen, die im Lande Bremen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Paragraf 4 f Bundesdatenschutzgesetz benannt haben?
  • Drittens: Wie wird im Lande Bremen die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrolliert?

Präsident Weber: Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Bürgermeisterin Linnert: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommt im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuweisen und dabei in erster Linie präventiv tätig zu werden. Hierzu beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Stellen, für die sie in ihrer Funktion tätig sind, in allen datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Fragen, schulen die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen, kontrollieren die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und unterstützen die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind für die Organisation des Datenschutzes unverzichtbar und tragen ganz wesentlich zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei.

Zu Frage 2: Bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt es keine Meldepflicht für die zur Bestellung verpflichteten Stellen. Eine prozentuale Schätzung des Anteils ist daher nicht möglich.

Zu Frage 3: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der Pflicht zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz nach Paragraf 4 f Bundesdatenschutzgesetz, indem sie die betreffenden Unternehmen hierzu befragt und um fristgebundene Stellungnahme bittet. Wird dann ein Verstoß festgestellt, kann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit selbst ein dementsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraf 43 BDSG einleiten. Die Ordnungswidrigkeit kann dann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Kollege Hamann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Hamann (SPD): Frau Senatorin, Sie sprechen ja in der Antwort zu Frage 2 davon, dass es keine Meldepflicht gibt. Sehen Sie dort Regelungsbedarf, oder wäre das zu bürokratisch? Hintergrund meiner Frage: Wir hatten als SPD eine Veranstaltung, bei der uns aus den Reihen betrieblicher Datenschutzbeauftragter gesagt worden ist, dass viele Firmen dieser Anmeldung nicht nachkommen.

Präsident Weber: Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Bürgermeisterin Linnert: Vielleicht können Sie mir diese Informationen noch einmal zugänglich machen. Normalerweise versuchen wir ja immer, dafür zu sorgen, dass wir dort, wo die Gesellschaft selbst Regelungen treffen kann, möglichst wenig eingreifen. Das sind ja alles Betriebe, die auch einen Betriebsrat haben, und normalerweise würde ich sagen, weil es ja auch im Interesse der Beschäftigten ist, dass sie mit darauf achten sollten. Es gibt ja auch Personen, die sich dann an Frau Dr. Sommer wenden und sagen, es ist hier bei uns nicht in Ordnung. Sie könnten sich jedenfalls an sie wenden. Wenn es jetzt aber Hinweise darauf gibt, dass dies nicht funktioniert und diese Vorschrift sehr viel hintergangen wird, weil es keine Meldepflicht gibt, dann würde ich meine Meinung dazu auch ändern.

Zunächst einmal, wenn Sie mich hier fragen, würde ich spontan sagen, nur wenn es wirklich einen gravierenden Bedarf gibt, muss man versuchen – das müsste dann ja auch eine Bundesratsinitiative von Bremen werden –, das gesetzlich zu ändern. Zunächst einmal sollte man darauf vertrauen, dass die Firmen dies im Prinzip schon auch ernst nehmen.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Hamann (SPD): Zurzeit wird das Thema Datenschutz auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Wie sehen Sie die Chancen, dass die Regelung, die wir in Deutschland haben, auch in anderen europäischen Ländern zum Tragen kommt, oder wird das im Zuge der Nivellierung nach unten abgesenkt?

Präsident Weber: Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Bürgermeisterin Linnert: Das hoffe ich nicht, wobei natürlich eine Vereinheitlichung ein hohes Gut ist, und ich bin sehr froh, dass die europäische Ebene sich um dieses Thema kümmert. Die Zukunft vorhersagen kann ich auch nicht, aber ich kann mit dazu beitragen, wie Sie auch, sie zu gestalten, und je selbstbewusster, klarer und datenschutzorientierter Deutschland in diesen Gremien auftritt, desto mehr kommen wir dem Ziel, das wir hier gemeinsam haben, auch entgegen.

Präsident Weber: Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Hamann (SPD): Nein, nur eine Anmerkung! Ich habe in das Handeln des Bremer Senats doch mehr Vertrauen als in das Handeln der Bundesregierung, deswegen vielen Dank, dass Sie das dann auch unterstützen!

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.