JMStV – Jugendschutz im Internet

JMStV – 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rainer Hamann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Bericht, den Frau Troedel uns vorgestellt hat, ist ja die Historie des 14. Vertrags erwähnt. Ich möchte noch auf zwei bis drei inhaltliche Punkte eingehen! Vorab aber: Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen sich zum Ziel gesetzt haben, sich für einen besseren Jugendschutz einzusetzen.

Der jetzt vorgelegte Jugendmedienschutzstaatsvertrag soll Jugendliche vor Inhalten, die die Entwicklung gefährden, schützen. Ich möchte auf zwei Punkte an dieser Stelle eingehen, wie dies erreicht werden kann. Zum einen, Frau Troedel hat es in dem Bericht ausgeführt, gibt es die Möglichkeit, dass Anbieter ihre Internetseiten klassifizieren können, genauso wie wir es bei Filmen schon kenne, geeignet ab sechs, zwölf, 16, 18 Jahren.

Interessierte haben dann die Möglichkeit, auf ihren Computern eine Software zu installieren. Diese Software wird dann diese Kennzeichnung entsprechend auslesen und die Inhalte darstellen oder eben nicht. An dieser Stelle gibt es eventuell ein Problem. Wir haben es heutzutage, das haben wir schon mehrfach besprochen, nicht nur mit normalen Computern zu tun.

Es gibt mobile Endgeräte, Telefone, iPods, iTablets und wie die Geräte alle heißen. Die Frage, die man an dieser Stelle stellen muss, und das ist bisher noch nicht beantwortet: Wird es diese Software, die die Provider darstellen sollen, wirklich auch für sämtliche Betriebssysteme geben? Wird es diese Filtersoftware auch für sämtliche Endgeräte geben? Dieser Punkt ist meines Erachtens noch nicht geklärt.

Eine weitere Möglichkeit ist, ich will es einmal sagen, eine Art Öffnungszeit für Internetseiten. Der Vertrag spricht hier von Sendezeitbegrenzung. Ich kann also bestimmte Inhalte, die entwicklungsgefährdend sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr darstellen.

Das klingt auch erst einmal gut. An dieser Stelle muss man auch vorsichtig sein. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese Inhalte mit einer Software nacht herunterzuladen und es sich tagsüber anzuschauen. Das bedeutet, diese Öffnungszeit im Internet, so nenne ich es, können Sie auch relativ einfach umgehen. Man darf sich an dieser Stelle jetzt nicht der Illusion hingeben, es würde mit diesem Vertrag alles abschließend geregelt werden.

Daraus kann man einen Schluss ziehen, und der ist relativ einfach Technik löst keine Probleme an dieser Stelle. Der Einsatz von Software ersetzt keine medienkritische Erziehung.

Was benötigen wir dafür, um eben diese Erziehung sicherzustellen? Es werden an den Schulen und in den Kindergärten Medienpädagogen benötigt, aber und das ist mir sehr wichtig, nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern sollten Adressaten solcher Angebote sein. In Bremen sind wir an dieser Stelle relativ gut aufgestellt. Ich begrüße eausdrücklich für die SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass der Senat mit dem runden Tisch „Bremische Medienkompetenz“ hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht hat, um Anbieter in Bremen zusammenzubringen und solche Angebote weiter auszubauen. Als SPD-Bürgerschaftsfraktion empfehlen wir also die Zustimmung zu diesem Vertrag. – Vielen Dank!