Bürgerschaft verabschiedet neues Petitionsgesetz

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Öffentliche Petitionen sollen Bürgerbeteiligung stärken

Petitionen zeichnen auch über Internet

Die Bremische Bürgerschaft hat am 19. November 2009 mit den Stimmen aller fünf im Landtag vertretenen Fraktionen eine Neufassung des Petitionsgesetzes in 2. Lesung beschlossen. Wichtigster Punkt: die Einführung der öffentlichen Petition. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, schreibt zudem erstmals in der Bundesrepublik den barrierefreien Zugang zum Petitionsrecht fest.

Das Instrument der öffentlichen Petition hat bislang nur der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Auf Länderebene gilt Bremen als Vorreiter. „Die E-Petition kann als qualitativ neuer Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung angesehen werden“, so der bremischenPetitionsausschuss. Als öffentliche Petitionen können Eingaben und Beschwerden, die einen Vorgang von allgemeinem Interesse betreffen, auf der Internetseite der Bürgerschaft veröffentlicht werden.

Auf der Internetseite kann dann über die Petition diskutiert werden, eine Zeichnung ist nach Anmeldung auch möglich – analog zum „Petitionsserver“ des Deutschen Bundestags. Bremen ist damit an der Spitze und verfügt über das modernste Petitionsgesetz aller Bundesländer.