Antrag: Energieausweise nutzbringend einsetzen

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17 /876 11. 08. 09

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Energieausweise nutzbringend einsetzen

Die „zweite Miete“ steigt kontinuierlich und hat in unteren Preissegmenten bereits die Höhe des eigentlichen Mietzinses erreicht. Darum sollte heute vor Abschluss eines Mietvertrags bekannt sein, welche Heizkosten realistischerweise zu entrichten sein werden.

Dafür ist der Energieausweis ein adäquates Mittel. Eine bundesweite Umfrage im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat im Februar 2009 jedoch einige praktische Probleme bei der Nutzung des Energieausweises aufgezeigt. So sind laut dena ein halbes Jahr nach der Einführung der gesetzlichen Pflicht zum 1. Juli 2008 zwar 82 % der gewerblichen, aber nur 31 % der privaten Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland überhaupt gefolgt, haben also ein entsprechendes Dokument für zu vermietende Räume erstellen lassen. Laut Umfrage zeigten bloß 28 % der Vermieterinnen und Vermieter den Energieausweis unaufgefordert vor. Selbst auf Nachfrage täten dies nur 63 %.

Hier besteht Handlungsbedarf, sowohl um der gesetzlichen Regelung Wirkung zu verschaffen als auch um den Mieterinnen und Mietern Sicherheit und Schutz beim Abschluss eines Mietvertrags zu bieten, was die zukünftig zu zahlenden Heizkosten betrifft.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge darum beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Vermieterinnen und Vermieter in Zukunft stärker dazu anzuhalten, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Mieträume nachzukommen. Dazu soll er alle Möglichkeiten staatlichen Handelns prüfen und nutzen, darunter auch das Verhängen von Bußgeldern, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV) zulässt.
  2. Besonders sollen private Vermieterinnen und Vermieter unterstützt werden, ihrer gesetzlichen Pflicht Folge zu leisten. Ebenso fordert die Bürgerschaft (Landtag) den Senat auf, Mieterinnen und Mieter besser über ihre Rechte bezüglich des Energieausweises aufzuklären und dazu die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten zu nutzen, aber auch zusätzlich eine Hotline für Nachfragen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in punkto Energieausweise einzurichten.
  3. Gleichzeitig soll das Land Bremen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem die
    Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand Energieausweise für den vollständigen Wohnungsbestand erstellen lassen und diese unaufgefordert Mietinteressenten/-innen vorzeigen.
  4. Anlässlich des einjährigen Bestehens der gesetzlichen Pflicht eines Energieausweises am 1. Juli 2009 ist den staatlichen Deputationen für Bau und Verkehr sowie für Umwelt und Energie bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten, wie sich die Bremer Situation zurzeit darstellt. Ein Schwerpunkt sollte dabei darauf liegen, wie sich das Verhältnis von Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen bei
    Wohnungen und Häusern im Land Bremen gestaltet.
  5. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, zusätzlich zu prüfen, wie Energieausweise zu einem festen Bestandteil von Mietverträgen gemacht werden könnten, und befürwortet, gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative mit dieser Zielrichtung zu starten.

Jürgen Pohlmann, Jens Dennhardt, Dr. Carsten Sieling und Fraktion der SPD