Wahlcomputer – Pro und Contra

Terminankündigung zu einer Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Wahlcomputer – Pro und Contra
Öffentliche Anhörung

Im März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die bei der Wahl zum Deutschen Bundestag im Jahr 2005 eingesetzten Wahlcomputer als unzulässig bezeichnet. Eine rein elektronisch durchgeführte und dokumentierte Wahl sei mit den Grundsätzen der Nachverfolgbarkeit und Öffentlichkeit einer Wahl nicht vereinbar.

Befürworter von Wahlcomputern führen deren einfache Bedienung, das schnelle Vorliegen des Ergebnisses und Erleichterungen für die ehrenamtlichen Wahlhelfer beim Auszählen als Vorteile an. Insbesondere komplizierte Wahlverfahren mit der Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren würden durch den Einsatz von Wahlcomputern deutlich vereinfacht. Zudem sei die ungewollte Abgabe einer ungültigen Stimme ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung den kombinierten Einsatz von Stimmzetteln aus Papier und Computern zur elektronischen Stimmauswertung angeregt. So könnte entweder der normale Stimmzettel bei der Abgabe eingescannt oder ein individueller Ausdruck der Stimmabgabe in einer Wahlurne gesammelt werden.

Diese Expertenanhörung soll Interessierte über die Vor- und Nachteile, technische Möglichkeiten und Probleme sowie verfassungsrechtliche Aspekte informieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Als Fachleute für unsere Anhörung konnten wir gewinnen:

  • Christopher Harth
    Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Constanze Kurz
    Chaos Computer Club
  • Karl Schlichting
    Statistisches Landesamt – Wahlbereichsleiter Bremen

Moderation: Rainer Hamann, MdBB

Mittwoch, 12. August 2009, 17:00 Uhr
Haus der Bürgerschaft, Raum 2 (1. Etage)
Am Markt 20, 28195 Bremen