Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Niederlage für die Bundesregierung

Die Gesetze im Kampf gegen den Terrorismus stellen einen Einschnitt in die Bürgerrechte da. Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bewohner der Europäischen Union unter Verdacht.

Alle Telefonanbieter müssen die Kosten für die sechsmonatige Speicherung bezahlen – genauer: die Kunden. Dagegen hatte der Telekomkonzern BT Germany geklagt.

Geht doch.

Hoffen wir, dasz andere Telefonanbieter dem Beispiel der Firma BT Telekom folgen und auch klagen.