Sichere und unkomplizierte elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglichen

Strategie des Senats nicht ausreichend

Im März 2014 habe ich den Senat gefragt, wie Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung elektronisch verschlüsselt kommunizieren können. Die Antwort ist mehr als dürftig. Fragestunde: Kommunikation per E-Mail

Der Senat bezieht sich in seiner Antwort nur auf das EGVP-Verfahren. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist ein Stück Software auf Basis von Java (eine Programmiersprache). Auf netzpoltik.org wird das gut beschrieben.

Bisher unterstützt die bremische Verwaltung kein Verfahren aus Basis von zB. PGP. Das soll sich ändern. Entsprechendes habe ich in der Fragestunde angesprochen.

Der Antrag wird am Montag, 16. Juni in der SPD-Bürgerschaftsfraktion behandelt. Wenn die Fraktion zustimmt geht der Antrag an den Koalitionspartner.Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat dem Antrag inm der Fraktionssitzung vom 16. Juni 2014 zugestimmt, jetzt geht das zum Koalitionspartner. Erfahrungsgemäß dauert die Behandlung dort einige Wochen. Mal schauen, ob wir bis zum August einen gemeinsamen Antrag für die Bremische Bürgerschaft haben.

Entwurf: Antrag der Fraktionen der SPD

Die elektronische Datenübermittlung zwischen Bürgern und Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung bietet große Chancen für Bürgernähe und Effizienzsteigerung, erfordert allerdings technische und organisatorische Maßnahmen, um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gerecht zu werden. Kryptographische Verfahren sind notwendig um die – auch durch das Bundesdatenschutzgesetz gefordert – Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität, Zweckbindung und Transparenz auch bei der elektronischen Datenübertragung zu gewährleisten.

Für einige Berufsgruppen oder Verwaltungsvorgänge ist die elektronische Kommunikation gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel für Anmeldungen zum Handelsregister, einige Vergabeverfahren oder der Abrechnung von Ärzten mit kassenärztlichen Vereinigungen.

Als Verfahren für die verschlüsselte Übermittlung ist bereits das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als „spezielle“ Form der E-Mail vorhanden. Mittels EGVP können Dokumente elektronisch an die bremische Verwaltung übermittelt werden. EGVP kann allerdings nicht in gängige E-Mail Programme integriert werden. EGVP ist für die Kommunikation in der Justiz und zwischen Behörden ausgelegt und kann von Privatpersonen nur mit verhältnismäßig großem Aufwand genutzt werden.

„Pretty Good Privacy“ (PGP) ist hingegen eine einfache, kostengünstige bzw. kostenfreie Möglichkeit eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu erreichen. PGP erfreut sich gerade für Privatpersonen großer Beliebtheit um E-Mails sicher auszutauschen.

Die Bremische Bürgerschaft (Land) fordert den Senat auf

  1. zukünftig Wege zu ermöglichen, die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Stellen durch Angebote einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf Basis von PGP sicher zu stellen,
  2. die Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen über die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Verschlüsselung elektronischer Kommunikation zu informieren,
  3. der Bremischen Bürgerschaft einen Bericht zur Umsetzung vorzulegen.

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD