Staub in der Arbeitswelt – eine unterschätzte Gefahr in der Bauwirtschaft?

Kleine Anfrage Bürgerschaft (Landtag)

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Staub ist ein Gesundheitsrisiko: Staub kann bei hoher Konzentration zu Erkrankungen der Atemwege führen. Das ist in verschiedenen Arbeitsfeldern ein Problem, besonders aber in der Bauwirtschaft. Hier kann das Einatmen von Mischstaub oder Quarzstaub zur Silikose (Quarzstaublunge) führen, die im schlimmsten Fall mit einer chronischen Pneumokoniose (Staublungekrankheit) oder einem Bronchialkrebs enden kann. Zwar ist die menschliche Lunge grundsätzlich in der Lage, kleinere Staubkonzentrationen in der Atemluft zu bewältigen. Je tiefer Staub jedoch über einen längeren Zeitraum in die Lunge eindringt, um so größer ist die Gefahr der Einlagerung im empfindlichen Gewebe, wo Staub schließlich die Lungenbläschen verklebt. Derartige Erkrankungen treten oft erst nach Jahrzehnten auf (Beispiel Asbest).

Die flächendeckende Umsetzung eines hohen Schutzniveaus und in den vergangenen Jahren hinzugekommene Herausforderungen wie der erheblich abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für Staub sowie der neue Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub machen intensive und effiziente Anstrengungen aller Beteiligten zum Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Staub beim Bauen erforderlich. Mit der gemeinsamen Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ vom Oktober 2016 tragen unterschiedliche Akteure – die Bundesministerien für Arbeit und für Bau, Gewerkschaften, Verbände des Baugewerbes und der Bauindustrie und andere – dieser Verantwortung Rechnung.

Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung unternehmen bereits erhebliche Anstrengungen zur Staubminimierung beim Bauen. Die Erklärung baut auf bewährten Aktivitäten auf und soll diese ergänzen, optimieren und durch Beiträge weiterer Partner erweitern. Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Effizienz aller Einzelmaßnahmen durch systematische Koordination und Kooperation. So sollen alle beim Bauen Beteiligten in der Praxis unterstützt werden.

Wir fragen den Senat:

  1. Ist dem Senat die oben erwähnte Vereinbarung bekannt?
  2. Falls ja: Wie schätzt der Senat die Bedeutung dieser Erklärung für die Staubminimierung als Teil der Gesundheitsvorsorge ein?
  3. Plant der Senat die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die sich aus der Erklärung ergeben?
  4. Führt der Senat zum Thema Staubminderung am Arbeitsplatz konkrete Gespräche mit Gewerkschaften und Vertretern der Bauwirtschaft?

Rainer Hamann, Stephanie Dehne, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD