Barrierefreier Ausbau der BSAG Bushaltestellen

Deputation beschliesst Umbau

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 20. August 2014

Vorlage Nr.18/430 für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr,
Stadtentwicklung und Energie (S) am 11. September 2014.

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen der BSAG im Bremer Stadtgebiet

Sachdarstellung

Um bestehende Benachteiligungen bei der Benutzung der Haltestellen des ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Menschen in Umsetzung des Bremischen Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BremBGG) zu beseitigen (s. BremBGG, § 6 Benach­teiligungs­verbot), ist der Umbau von bisher noch nicht barrierefreien Haltestellen der BSAG erforderlich.

Am 19. Juli 2012 hat die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie dem Planungsbeginn zum Umbau nicht barrierefreier Haltestellen und der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Planungsmittel für die Jahre 2013 – 2015 zugestimmt (Vorlage Nr. 18/165).

Eine Prioritätenliste wurde der Deputation am 30. Mai 2013 zur Kenntnis gegeben.

Wie in den Deputationsvorlagen vom 19. Juli 2012 und 30. Mai 2013 erläutert, können bis 2015 maximal 30-40 Haltepunkte der vorgelegten Prioritätenliste realisiert werden. Die weiteren Haltepunkte sind bei Fortführung des Programms umzusetzen.

Bei der Erstellung der Prioritätenliste wurden grundsätzlich keine Haltestellenpaare, sondern jeweils einzelne Teilhaltestellen betrachtet und nach einem Kriterienkatalog in Hinblick auf die Barrierefreiheit beurteilt.

Ist bei einem Haltestellenpaar nur einer der beiden Teilhaltestellen unter die Kriterien
gefallen, wurde nur diese in die Umbauliste aufgenommen. Insofern ist teilweise nur der Umbau einer Fahrtrichtung erforderlich.

Das erste Maßnahmenpaket umfasst folgende Haltestellen:

  1. Hansestraße, Fahrtrichtung (FR) Walle (Umbau bereits erfolgt)
  2. Kurfürstenallee, FR Findorff
  3. Osterholzer Landstraße, FR Sebaldsbrück
  4. Emmentaler Straße, FR Schweizer Eck
  5. Diako Bremen, FR Gröpelingen
  6. Karl-Bröger-Straße, FR Burg
  7. Am Fuchsberg, FR Gröpelingen
  8. Rechtenflether Straße, FR Neue Vahr
  9. Utbremer Ring I, FR Schweizer Eck
  10. Utbremer Ring II, FR Weidedamm
  11. Utbremer Ring III, FR Universität
  12. Utbremer Ring IV, FR Emder Straße
  13. Stuttgarter Straße, FR Weidedamm
  14. Am Siek, FR Schweizer Eck
  15. Wolfskuhlenweg, FR Kattenturm
  16. Simon-Hermann-Post-Weg, FR Sebaldsbrück
  17. Krankenhaus Links der Weser, FR Kattenturm (Umbau bereits erfolgt)
  18. Krankenhaus Links der Weser, FR Huckelriede (Umbau bereits erfolgt)
  19. Obervielander Straße, FR Roland Center
  20. Am Stern, FR Neue Vahr
  21. Am Stern, FR Rablinghausen
  22. Kulenkampffallee, FR Kattenturm
  23. Bgm.-Spitta-Allee, FR Sebaldsbrück
  24. Bgm.-Spitta-Allee, FR Universität
  25. Borchsholt, FR Hammersbeck
  26. Klinikum Bremen-Mitte, FR Schweizer Eck
  27. Klinikum Bremen-Mitte, FR Weidedamm
  28. Friedrich-Karl-Straße, FR Schweizer Eck
  29. Stenumer Straße, FR Huckelriede
  30. Willigstraße, FR Emder Straße
  31. Georg-Gries-Straße, FR Weidedamm
  32. Georg-Gries-Straße, FR Schweizer Eck
  33. Am Hallacker, FR Sebaldsbrück
  34. Klinikum Haupteingang, FR LDW
  35. Marschstraße, FR Weserwehr
  36. Marschstraße, FR Thalenhorststraße
  37. Nauheimer Straße, FR Weserwehr
  38. Nauheimer Straße, FR Thalenhorststraße
  39. Blumenthal / Markt, FR Vegesack
  40. Krimpelweg, FR Huckelriede
  41. Krimpelweg, FR Ikea

Die Umbaumaßnahmen befinden sich derzeit in der Planung und sollen sukzessive bis Juli 2015 mit den entsprechenden Trägerbefassungen planerisch abgeschlossen werden. Parallel dazu werden die abgeschlossenen Planungen baulich umgesetzt.

Kostenzusammenstellung

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die durchschnittlichen Umbaukosten pro Teilhaltestelle mit ca. 50.000 € angesetzt werden können. Insofern wären zur Umsetzung der verbleibenden 38 Haltestellen 1.900.000 € erforderlich.

Finanzierung

Die Maßnahme „Barrierefreie Bushaltestellen“ wird im Sondervermögen Infrastruktur – Teilbereich Verkehr in den Jahren 2014 bis 2016 durchgeführt.

Die Gesamtkosten in Höhe von 1.900.000 Euro sind zu 90 % nach dem BremÖPNVG förderungsfähig. Daraus ergibt sich folgende Finanzierung:

  Brem. Mittel BremÖPNVG Gesamt
2014 20.000 € 180.000 € 200.000 €
2015 150.000 € 1.350.000 € 1.500.000 €
2016 20.000 € 180.000 € 200.000 €
Gesamt 190.000 € 1.710.000 € 1.900.000 €

Die bremischen Mittel in Höhe von 190.000 Euro stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögen Infrastruktur – Teilbereich Verkehr – bei den Maßnahmen Barrierefreiheit zur Verfügung. Die Mittel nach dem BremÖPNVG in Höhe von 1.710.000 Euro stehen bei der Haushaltsstelle 0687/891 20-1 „An öffentliche Unternehmen, Ausgaben gem. § 10 BremÖPNVG (Bremen)“ zur Verfügung.

Für die Jahre 2015 bis 2016 wird die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe der bremischen Mittel sowie der Drittmittel in Höhe von insgesamt 1.700.000 € bei der Haushaltsstelle 3687/884 10-7 „Investive Zuweisung an das Sondervermögen Infrastruktur/Verkehr (ASV)“ beantragt.

Beschlussvorschlag

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) nimmt die Kostenermittlung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung und der Finanzierung der Maßnahmen zu.