Mindestlohn und Steuern im Taxi-Gewerbe

Fragestunde zu Arbeitsbedingunen und Fiskaltaxameter

Zusammen mit meinem Fraktionskollegen Dieter Reinken fragen wir den Senat zum Taxi-Gewerbe. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine Herausforderung für das Gewerbe.

Mindestlohn im Taxi-Gewerbe

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Taxi-Unternehmen gibt es im Land Bremen, wie viele von ihnen beschäftigen wie viele ArbeitnehmerInnen, wie viele hiervon sozialversicherungspflichtig, wie viele geringfügig mit daraus folgendem Anspruch auf ergänzende Leistungen gemäß SGB II?
  2. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit einer Anhebung der in Bremen und Bremerhaven geltenden Taxitarife im Lichte dessen, dass einerseits nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 87 % der in der Branche Beschäftigten 2010 Niedriglöhne erhielten, andererseits ab 2015 ein Mindestlohn von 8,50 €/Stunde für alle ArbeitnehmerInnen gelten soll?
  3. Wie kann aus Sicht des Senats verhindert werden, dass der geplante Mindestlohn im Taxigewerbe ArbeitnehmerInnen in erheblichem Umfang durch formal nicht abhängig Beschäftigte ersetzt werden?

Antwort des Senats

Zu Frage 1

Es gibt 217 Taxiunternehmen in der Stadtgemeinde Bremen und 94 Taxiunternehmen in der Stadtgemeinde Bremerhaven, mithin insgesamt 311 Taxiunternehmen im Land Bremen (Stichtag: 28.02.2014). Eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen beschäftigte Fahrer/innen zu melden besteht im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr nicht; diesbezügliche Daten sind nicht vorhanden. Auch nach Auskunft der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven kann die Anzahl der geringfügig oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Taxiunternehmen in Bremen arbeiten, nicht ausgewiesen werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, inwieweit die Taxifahrerinnen und Taxifahrer ergänzende Leistungen nach SGB II beziehen.

Zu Frage 2

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat im November 2013 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadtgemeinde Bremen untersuchen soll; das Ergebnis wird im III. Quartal 2014 vorliegen. Erst danach werden dem Senat belastbare Daten vorliegen.

Eine Bewertung der Auswirkungen des bundesgesetzlichen Mindestlohnes auf das Taxigewerbe in Bremen und Bremerhaven ist gegenwärtig deshalb noch nicht möglich.

Zu Frage 3

Scheinselbständigkeit ist rechtswidrig und ein Mittel zur Umgehung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen. Die vermeintlich Selbständigen sind und bleiben abhängig Beschäftigte und damit den für diesen Personenkreis geltenden Regelungen unterworfen. Ob sich die Scheinselbständigkeit infolge einer Mindestlohnregelung im Taxigewerbe verschärfen wird, ist noch nicht abzusehen. Dem wird durch Aufklärung der Beschäftigten über ihre Rechte, durch verstärkte Kontrollen und Ahndung der Rechtsverletzungen entgegengewirkt werden müssen. Bremen beteiligt sich auch an Bundesratsinitiativen zur genaueren Fassung des Werkvertragsrechts.


„Hamburger Modell“ und Fiskaltaxameter

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Maßnahmen führt der Senat zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Taxigewerbe durch?
  2. Wie bewertet der Senat das „Hamburger Modell“ bei der Prüfung von Taxiunternehmen?
  3. Hält der Senat den Einsatz von „Fiskaltaxametern“ im Taxigewerbe für sinnvoll?

Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Antwort des Senats

Frage der/des Abgeordneten Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

„Schwarzarbeit im Taxigewerbe: Missstände in Elfenbeinweiß?“

Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist grundsätzlich Aufgabe der Zollverwaltung. Die Zollverwaltung wird dabei von einer Vielzahl anderer Behörden unterstützt (Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung, Ausländerbehörden, Gewerbeaufsichtsämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft). In der Finanzverwaltung sowie beim Zoll sind besondere Stellen eingerichtet, die Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gegenseitig austauschen. Im Rahmen der Arbeit der Finanzverwaltung besteht die Möglichkeiten zur Aufdeckung von Schwarzarbeit insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung von Belegen, die im Besteuerungsverfahren eingereicht oder bei Außen- oder Steuerfahndungsprüfungen vorgelegt bzw. aufgefunden worden sind.

Zu Frage 2

Der Senat steht in Verbindung mit der Freien und Hansestadt Hamburg und wird die Erfahrungen mit dem sogenannten Hamburger Modell im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung berücksichtigen.

Zu Frage 3

Mit der EU Messgeräte Richtlinie werden zum 01. November 2016 die sog. Fis-kaltaxameter für den Taxenverkehr verpflichtend eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass im Taxen- und Mietwagengewerbe in erheblichem Maße Barumsätze der Versteuerung vorenthalten werden. Der Senat würde es begrüßen, wenn mittels des Einsatzes von Fiskaltaxametern das vorgenannte Ziel erreicht werden könnte.

Taxi

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