Bürgerbeteiligung und Petitionen

Regierungsprogramm umgesetzt

In den letzten zwei Jahren haben wir die Arbeit der Beiräte als bürgernahe Entscheidungsgremien und wesentliche Instrumente lokaler Demokratie weiter gefördert. Ein wichtiger Schritt dahin ist die Neuregelung der Wahl des Ortsamtsleiters durch die Beiräte. Die Beiräte erhalten mehr Eigenverantwortung, auch in Budgetfragen.

Der neu eingerichtet Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten beschäftigt sich mit Themen die Menschen in den Stadtteilen direkt betrifft. Das neue Beirätegesetz hat die Position der ehrenamtlichen Beiräte weiter gestärkt.

Das Petitionsgesetz haben wir grundlegend überarbeitet. Unsere Ziele: Die Vereinfachung des Petitionsrechts durch größere Bürgerfreundlichkeit und die Einführung der Massen-, Sammel – und der Onlinepetition. Das Gesetz wurde im Oktober 2009 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen. Das Bremer Petitionsgesetz ist damit eines der modernsten Deutschlands.