Barrierefreiheit für bauliche Anlagen

Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Seit 2006 wird an der Richtlinie zur Barrierefreiheit für bauliche Anlagen im öffentlichen Raum gearbeitet. „Die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern zum Zustand baulicher Anlagen muss ein Handlungsauftrag zur Verbesserung sein“, sagte Rainer Hamann. „Für uns sind Anforderungen wie etwa die Beteiligungen des Landesbehindertenbeauftragten, konkrete Vorschriften zu Gehwegbreiten oder Oberflächenbeschaffenheit wichtig. Die Anforderungen sind rechtsverbindlich und somit einklagbar.“ Barrierefreiheit sei vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels ein ambitioniertes Ziel, gerade bei baulichen Altlasten sei noch viel zu tun, so Hamann.