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Keine Onlinedurchsuchung durch das BKA

Seit dem 1. Januar 2009 darf das BKA gezielt Computer per Online-Durchsuchung überwachen. Bisher soll es aber noch zu keiner Durchsuchung gekommen sein. welt.de. Mal schauen, ob die F.D.P. ihre Linie durchhält.

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Wie allgemein bekannt sind „Netzsperren“ so sinnvoll wie ein absolutes Halteverbot vor einer Bank zur Vermeidung von Banküberfällen. Der Aufbau der Zensurinfrastruktur strebt andere Ziele an. Auch hier widerspricht niemand.

Interessant ist der Hinweis auf die „Strafbarkeit“ der Umgehung. Die Umgehung dauert ca. 15 Sekunden. Die nächste Frage wird dann sein: sind Leute die eigene DNS-Server betreiben schon verdächtigt? Muss ich mich bei einer staatlichen Stelle – es geht um Kinder! – registrieren lassen? Wann werden Internetangebote wie freie DNS-Server verboten?

BKA: Umgehen von Sperren strafbar bei heise.de.

BKA-Gesetz Novellierung vor dem Aus

Breite Mehrheit gegen Schäuble Pläne im Bundesrat erwartet Am 28. November 2008 findet im Bundesrat die Abstimmung über die Neufassung des BKA-Gesetzes statt, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat. Es zeichnet sich aber eine deutliche Ablehnung der Schäuble Pläne durch…