„Hallo Taxi! Standplätze mit Problemen“ – Antwort des Senats

Taxiverkehr gehört zum ÖPNV

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 26. 05. 2014

Vorlage für die Sitzung des Senats am 03.06.2014

„Hallo Taxis Standplätze mit Problemen“ – Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat die im beiliegenden Entwurf der schriftlichen Antwort des Senats an die Bürgerschaft zitierte Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

B. Lösung

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr schlägt die Beantwortung entsprechend dem beigefügten Antwortentwurf vor.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle, Personalwirtschaftliche Auswirkungen und Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen, genderspezifischen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage mit dem Senator für Inneres und Sport wurde abgestimmt

F. Offentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschlussvorschlag

1. Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 26.05.201 4 einer schriftlichen Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zu.

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 29.04.2014

Hallo Taxis Standplätze mit Problemen

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

Das Taxigewerbe ist eine wichtige Säule zur Ergänzung des OPNV. Taxis ergänzen das Angebot im mobilen Fern- und Nahverkehr, denn in vielen Fällen schließen sich Taxifahrten an die Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Bahn oder Flugzeug) an. Während Busse und Bahnen meist auf starr vorgegebenen Linien fahren, deren Zu- und Abgang jeweils nur an festgelegten Haltestellen möglich ist, .ermöglicht ein Taxi ein großes Maß an individueller Freiheit und Spontanität die der OPNV niemals bieten können wird.

Taxis sind besonders wichtig für ortsunkundige Geschäftsreisende und Touristen und für ältere Menschen. Und Taxis sorgen für den schnellen und sicheren Transport der Fahrgäste in den verkehrsarmen Zeiten, wenn die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs ausgedünnt oder eingestellt sind.

Taxistandplätze sollten möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein, um eine zeitnahe Bearbeitung der Fahraufträge gewährleisten zu können. Der Fachverband für das Personenverkehrsgewerbe in Bremen benennt hier allerdings etliche Defizite, die nur durch Einrichtung weiterer Taxihalteplätze zu beseitigen wären.

Gekennzeichnete Taxistandplätze werden in Bremen zunehmend von Falschparkern blockiert und erschweren den Taxifahrerinnen und Taxifahrern dadurch ihre Arbeit.

Wir fragen den Senat

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Hält der Senat die derzeit vorhandene Anzahl von Taxistandplätzen im Stadtgebiet für ausreichend?
Der Senat hält die Anzahl von 71 Taxenstandplätzen in der Stadtgemeinde Bremen für ausreichend. Aktuell ist lediglich im Bereich Horn/Oberneuland ein Bedarf bekannt.
2. Nach welchen Verfahrensregeln können gegebenenfalls neue Standorte für Taxistandplätze festgelegt und eingerichtet werden?
Sowohl die Einrichtung, die Verlegung oder Erweiterung (beinhaltet auch die Aufgabe) von Taxenstandplätzen basieren auf einer Bedarfsmeldung der Fachvereinigung Personenverkehr. In einem gemeinsamen Gespräch und Prüfung werden die Eckdaten festgelegt. Im Anschluss daran wird die obligatorische Trägerbefassung durchgeführt, danach die Anordnung getroffen und die Umsetzung vor Ort erledigt. Gleiches gilt für temporäre Taxenstandplätze. Das Verfahren führt das Amt für Straßen und Verkehr durch.

Im Rahmen von Neuplanungen, Umgestaltungen und Grundsanierungen von Straßen werden z. B. die Beiräte und die Fachvereinigung Personenverkehr im TOB Anhörungsverfahren beteiligt. Wenn von dort Bedarf angemeldet wird, werden entsprechende Taxenstandplätze in den Planunterlagen ausgewiesen. Sofern diese schon vorhanden sind, werden im Zuge von Planungen diese gefragt, ob und in welcher Anzahl Taxenstandplätze weiterhin erforderlich sind.

3. Sieht der Senat einen Bedarf für weitere Taxistandplätze, insbesondere im Stadtzentrum und im Bremer Osten im Bereich Horn / Oberneuland
Der Senat sieht im Bereich Horn / Oberneuland Bedarf für einen weiteren Taxenplatz, jedoch nicht im Stadtzentrum. Im Rahmen der Erschließung des „Mühlenviertels“ sind in Horn Taxenstandplätze reduziert worden. Eine Aufstockung in Horn und ein weiterer Taxenstandplatz in Oberneuland werden geprüft.
4. Ist dem Senat bekannt, dass im Stadtzentrum – besonders nachts im „Viertel“ häufig private PKWS die für die Bereitstellung von Taxis vorgesehenen Plätze blockieren?
5. Falls ja, sind dem Senat Maßnahmen bekannt, mit denen Polizei und Stadtamt versuchen, dieses illegale Parken zu unterbinden?
Dem Senat sind keine Beschwerden bekannt. Die Fachvereinigung Personenverkehr oder auch einzelne Taxifahrer haben sich bisher nicht an Polizeidienststellen gewendet. Der Verkehrsüberwachung des Stadtamtes ist ebenfalls nicht bekannt, dass Taxenstandplätze häufig durch private PKWS blockiert werden.

Die Verkehrsüberwachung des Stadtamtes führt allerdings in den Nachtstunden keine Uberwachung durch. Die Uberwachungszeit endet regelmäßig um 20.00 Uhr.

6. Erachtet der Senat die uneingeschränkte Nutzung der Taxistandplätze aus schließlich durch die dazu berechtigten Taxifahrerinnen und -fahrer für schützenswert?
Die Bereitstellung von Taxenstandflächen durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung geschieht in aller Regel dort, wo zu bestimmten Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden sollen und ein entsprechen der Bedarf an Beförderungsmöglichkeiten besteht. Die Flächen sind durch Verkehrszeichen als schützenwerter Bereich gekennzeichnet.
7. Hält der Senat Schilder, die auf den nächsten Taxihalteplatz hinweisen und eine besondere Kennzeichnung dieser Plätze selbst für sinnvoll?
Der Senat prüft, an welchen Stellen es sinnvoll ist, Hinweisschilder auf Taxen standplätze anzubringen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die verstärkt touristisch genutzt werden bzw. eine hohe Frequenz Ortsfremder aufweisen.