Antrag: Keine Software ohne Quelltext

Beschluss der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom 12. Dezember 2011

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/ Landtag 18. Wahlperiode

Antrag der Fraktionen der SPD

Keine Software ohne Quelltext

Die Grundlage jeder Software ist der so genannte Quelltext, ein maschinenlesbarer Text, der vom Computer in das eigentliche Programm „übersetzt“ wird. Dieser Quelltext gibt vollständig Auskunft über alle Funktionen des Programms und kann somit für den Anwender wertvolle Informationen liefern.

In der Regel wird kommerzielle Software ohne offenen Quelltext geliefert. Dies soll unbefugtes Kopieren von einzelnen Funktionen oder gesamten Software verhindern. Während dies in alltäglichen Anwendungen in der Regel kein Problem darstellt, müssen die Behörden im Falle von sicherheitsrelevanter Software im vollen Umfang über deren Funktionen und eventuellen Auswirkungen informiert sein. Der Fall des so genannten „Staatstrojaners“ hat jüngst gezeigt, dass die Unkenntnis über den Funktionsumfang von Programmen dazu führen kann, dass die Grenzen des rechtlich Zulässigen leicht überschritten werden können.


Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sicherzustellen, dass bei zukünftigen Beschaffungen von Software, die insbesondere für Ermittlungszwecke bzw. bei Überwachungen eingesetzt wird, den Behörden der Quelltext zur Verfügung gestellt wird
  2. zu prüfen, ob dies auch bei bereits eingesetzter Software nachträglich angefordert werden kann.

Rainer Hamann, Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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