Beschluss der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom 12. Dezember 2011:
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/
Landtag
18. Wahlperiode
ENTWURF
Antrag der Fraktionen der SPD
Keine Software ohne Quelltext
Die Grundlage jeder Software ist der so genannte Quelltext, ein maschinenlesbarer Text, der vom Computer in das eigentliche Programm „übersetzt“ wird. Dieser Quelltext gibt vollständig Auskunft über alle Funktionen des Programms und kann somit für den Anwender wertvolle Informationen liefern.
In der Regel wird kommerzielle Software ohne offenen Quelltext geliefert. Dies soll unbefugtes Kopieren von einzelnen Funktionen oder gesamten Software verhindern. Während dies in alltäglichen Anwendungen in der Regel kein Problem darstellt, müssen die Behörden im Falle von sicherheitsrelevanter Software im vollen Umfang über deren Funktionen und eventuellen Auswirkungen informiert sein. Der Fall des so genannten „Staatstrojaners“ hat jüngst gezeigt, dass die Unkenntnis über den Funktionsumfang von Programmen dazu führen kann, dass die Grenzen des rechtlich Zulässigen leicht überschritten werden können.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
- sicherzustellen, dass bei zukünftigen Beschaffungen von Software, die insbesondere für Ermittlungszwecke bzw. bei Überwachungen eingesetzt wird, den Behörden der Quelltext zur Verfügung gestellt wird
- zu prüfen, ob dies auch bei bereits eingesetzter Software nachträglich angefordert werden kann.
Rainer Hamann, Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Photo: © WoGi – Fotolia.com

2 Kommentare
@LaAndalusia says:
Jan 10, 2012
Hallo Herr Hamann,
sehr guter und wichtiger Antrag! Eine Frage drängt sich aber auf: Haben die Behörden überhaupt Personal, das in der Lage ist, den Quelltext auch zu auditieren?
Viele Grüße
@LaAndalusia
Rainer Hamann says:
Jan 11, 2012
Sehr geehrte Frau @LaAndalusia,
die Initiative ist (mit) die Reaktion auf den Staatstrojaner. Den Behörden war ja – so die Aussage wie ich sie verstanden habe – nicht klar welcher Funktionsumfang in der Malware steckt. Eine Überprüfung kann nur durch den Einsatz quelloffener Software geschehen.
Nach Aussage der Verwaltung ist das Personal dazu (noch) nicht in der Lage. Hier wird man sinnvollerweise mit anderen Bundesländern/-ämtern zusammenarbeiten.
Mit solidarischen Grüßen,
Rainer Hamann