Bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht schaffen

Antrag zur Nutzung von elektronischen Werken

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt bezüglich der elektronischen Leseplätze in Biblio­theken wurde die Nutzung digitaler Medien an elektronischen Leseplätzen in Biblio­theken zwar grundsätzlich bestätigt, die Anfertigung von Kopien für die wissenschaftliche Arbeit dagegen aber grundsätzlich ausgeschlossen. Unstrittig ist, dass es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und den Belangen von Bildung, Wissenschaft und Forschung geben muss.

Dieser Ausgleich muss aber auch berücksichtigen, dass wissenschaftliches Arbeiten nur dann möglich ist, wenn man Kopien von Textteilen erstellen kann, um zuverlässig zitieren zu können. Aus Sicht von Bildung, Wissenschaft und Forschung gibt es einen urheberechtlichen Reformbedarf, dem dringend abgeholfen werden muss.

Das Thema elektronische Lesearbeitsplätze macht exemplarisch deutlich, dass das Urheberrecht den Erfordernissen einer schnellen und ungehinderten Wissenschaftskommunikation angepasst werden muss. Mit einem dritten Korb des Urheberrechtsgesetzes sollten verlässliche, verständliche und leicht handhabbare und faire Regelungen für die wissenschaftliche Arbeit mit veröffentlichten Informationen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass

  1. das – auch international inzwischen immer nachhaltiger eingeforderte – Prinzip eines freien und für die Nutzer/innen im Regelfall kostenlosen Zugangs mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland vorangebracht wird.
  2. überprüft wird, ob ein grundsätzliches Zweitverwertungsrecht für Urheber/innen von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungstätigkeit entstanden sind, eingeräumt werden sollte und
  3. die digitale Weiterverwertung von Werken (u.a. Kopien) an elektronischen Leseplätzen nicht nur in der Bibliothek selbst, sondern auch von anderen Stellen der nutzenden Einrichtung ermöglicht und dieses Recht neben den Bibliotheken, Museen und Archiven auch den Bildungseinrichtungen eingeräumt wird.

Sybille Böschen, Rainer Hamann, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN