âIch begrĂŒĂe das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ausdrĂŒcklich. Die Speicherung sĂ€mtlicher Details von Telefonaten, E-Mails oder SMS-Nachrichten vertrĂ€gt sich fĂŒr mich ĂŒberhaupt nicht mit dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Auch wenn die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nur die Verbindungsdaten umfasst haben, kann daraus jedoch sehr rasch maschinell ein Persönlichkeitsprofil erstellt werden”, so der Abgeordnete der SPD-BĂŒrgerschaftsfraktion, Rainer Hamann.
Das bisherige Gesetz fördert die Datensammlungen bei den Telekommunikationsanbietern. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrĂŒcklich hohe Anforderung an den Datenschutz im Umgang mit solchen Verkehrsdaten gefordert. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe waren nicht zuletzt deshalb rund 35 000 Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingegangen. Das Gesetz regelt, dass alle Telekommunikationsunternehmen ein halbes Jahr zum Beispiel Datum und Uhrzeit von Telefonaten oder SMS Nachrichten speichern mĂŒssen.
Hamann weist abschlieĂend darauf hin, dass die Polizei im konkreten Verdachtsfall zur AufklĂ€rung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr nach wie vor die Möglichkeit habe, Daten bei einzelnen Providern abzufragen. “Hier muss aber das Grundprinzip gelten: Ermittlungen erst bei Verdacht und nicht prĂ€ventiv alle EU-BĂŒrgerinnen und BĂŒrger wie potenzielle StraftĂ€ter zu behandeln.”
